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Vorsorge
memento moriendum esse
Die Mahnung, unsere eigene Sterblichkeit nicht aus den Augen zu verlieren, sondern uns bewusst mit dieser auseinanderzusetzen fordert uns. Gerade in einer Zeit, in der unsere Gesellschaft nach ewiger Jugend und Unsterblichkeit strebt.
Für den Fall, dass wir uns dieser leiblichen Vergänglichkeit stellen, werden wir mit Fragen konfrontiert, die es zu klären gilt.
Was passiert nach dem Tod?
Wo und wie möchte ich meine letzte Ruhe finden?
Wer kümmert sich?
Welche Kosten fallen an?
Bestattungsvorsorge lässt uns diesen Fragen begegnen und sie in weiten Teilen klären. Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag können Sie eigenverantwortlich festlegen, wo und wie Sie Ihre letzte Ruhe finden. Offene Fragen, die Hinterbliebene in einer emotionalen Ausnahmesituation beantworten müssen, können bereits zu Lebzeiten geklärt werden.
Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Anfallende Kosten können durch einen Treuhandvertrag der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder durch eine Sterbegeldversicherung gedeckt werden.
Diese Rücklage wäre auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit vor dem unberechtigtem Zugriff des Sozialamtes sicher.
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