Sterbefall

Benachrichtigen Sie den Hausarzt. Dieser muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen, bevor eine Überführung durchgeführt werden darf.

Ärztlicher Notdienst:

116 117

Feuerwehr/Notarzt:

112

Im Krankenhaus, Seniorenheim oder im Hospiz übernimmt die Pflegeleitung diese Aufgaben für Sie.

Um alles Weitere kümmern wir uns gerne. Jederzeit

02131 514284