Bestattung

Erdbestattung:

Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg auf dem Friedhof beigesetzt. Jeder Friedhof hat verschiedene Grabarten.

Feuerbestattung:

Bei der Feuerbestattung erfolgt die Einäscherung des Leichnams nach einer zweiten ärztlichen Untersuchung in einem Krematorium. Die Urne kann auf dem Friedhof in verschiedenen Grabarten beisetzt werden.

Das Wahlgrab:

Die Lage des Wahlgrabes darf man sich selber auswählen, sofern die Stelle nicht belegt ist. Ebenso kann das Nutzungsrecht dieser Grabstelle nach seinem Ablauf verlängert werden. In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Grab muss selbstständig gepflegt werden.

Das Reihengrab:

Reihengräber befinden sich einem bestimmten Feld auf dem Friedhof und werden, dem Namen entsprechend, der Reihe nach vergeben. Nachdem das Nutzungsrecht erloschen ist, werden diese Gräber eingeebnet und können nicht wieder erworben werden. Es muss, wie das Wahlgrab, selber gepflegt werden.

Rasenreihengrab:

Die Eigenschaften entsprechen dem des oben beschriebenen Reihengrabes, bis auf die Pflege, die der Friedhof übernimmt. Es wird Rasen eingesät und es gibt eine zentrale Gedenkstelle, um Blumen und Lichter als Zeichen des Gedenkens niederzulegen.

 

Oben aufgeführte Grabarten eignen sich sowohl für die Erd- als auch für die Feuerbestattung. Folgend werden noch Möglichkeiten aufgeführt, die einzig und allein im Zusammenhang mit einer Feuerbestattung durchführbar sind.

Seebestattung:

Die Asche kann auf See, oder in einem Fluss beigesetzt werden.

 

Weitere Möglichkeiten sind die Bestattung in einem RuheForst oder einem Friedwald, sowie die Diamant- oder Weltraumbestattung.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Jederzeit